Jugendverordnung
Jugendverordnung des Ski-Zunft Kippenheim e.V.
§ 1 Grundlage
Die Jugendordnung regelt auf der Grundlage § 9 Abs. 10 der Satzung der Ski-Zunft Kippenheim e.V. die besondere Jugendabteilung nach § 3 Abs. 3 der Satzung der Ski-Zunft Kippenheim e.V.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglied der Ski-Zunft-Jugend sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Mitglieder der Ski-Zunft-Jugend sind außerdem alle im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter/innen.
§ 3 Aufgaben
Die Ski-Zunft-Jugend stellt sich folgende Aufgaben:
- Den sportlichen Nachwuchs im Verein zu sichern und für Mitgliederzuwachs zu sorgen.
- Planung, Organisation und Durchführung von überfachlichen Maßnahmen.
- Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen, sowie mit Eltern und Schulen.
- Erziehung zur Kritikfähigkeit gegenüber allen Problemen der Gesellschaft, unter Beachtung des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates.
- Erziehung zum Schutz der Umwelt und der Natur.
- Pflege der internationalen Verständigung.
§ 4 Geschäftsführung der Jugendabteilung
Die Ski-Zunft-Jugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.
§ 5 Organe der Ski-Zunft Jugend
Die Organe der Ski-Zunft-Jugend sind:
- Die Jugendvollversammlung
- Der Jugendausschuss
§ 6 Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Ski-Zunft-Jugend. Sie besteht aus dem Jugendausschuss und den Mitgliedern der Ski-Zunft-Jugend. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Ski-Zunft-Jugend, die das 8. Lebensjahr erreicht haben.
§ 7 Aufgaben der Jugendvollversammlung
7.1) Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:
- Entgegennahme der Berichte des Jugendausschuss
- Entlastung des Jugendausschuss
- Wahl des Jugendwarts
- Wahl des Jugendsprecher
- Wahl des Jugendkassenwart
- Beratung grundsätzlicher und allgemeiner Angelegenheiten
Die Punkte 3. und 5. bedürfen der Bestätigung der Jahreshauptversammlung.
7.2) Der Jugendwart wird für zwei Jahre gewählt. Er muss über 16 Jahre alt sein.
7.3) Die Jugendvollversammlung tritt eine Woche vor der Mitgliederversammlung zusammen. Über den Tagungsort beschließt der Jugendausschuss. Auf Antrag mindesten 7 stimmberechtigter Mitglieder der Ski-Zunft-Jugend oder durch Beschluss des Jugendausschuss ist eine außerordentliche Jugendvollversammlung innerhalb von 6 Wochen einzuberufen.
7.4) Der Jugendwart lädt zur Jugendvollversammlung und zur außerordentlichen Jugendvollversammlung mindestens 2 Wochen vor dem Tagungstermin ein. Die Tagesordnung ist 7 Tage zuvor bekannt zugeben.
7.5) Anträge zur Jugendvollversammlung können von allen stimmberechtigten Mitgliedern der Ski-Zunft-Jugend gestellt werden. Sie sind dem Jugendwart mindestens 7 Tage vor der Jugendvollversammlung schriftlich mit Begründung zuzuleiten.
§ 8 Wahlen
8.1) Die Jugendvollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
8.2) Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Änderungen der Jugendordnung bedürfen einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, sowie der Bestätigung durch 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung.
§ 9 Jugendausschuss
9.1) Der Jugendausschuss setzt sich zusammen aus dem Jugendwart, dem Jugendsprecher und dem Jugendkassenwart. Im Verhinderungsfall des Jugendwart übernimmt der Jugendsprecher seine Aufgaben.
9.2) Ausschussmitglieder werden auf Vorschlag der Jugendvollversammlung vom Vorstand berufen.
9.3) Für besondere Aufgaben können weitere qualifizierte Mitarbeiter in den Jugendausschuss berufen werden. Diese haben jedoch im Jugendausschuss kein Stimmrecht.
9.4) Der Jugendausschuss soll bei Bedarf zusammentreten. Der Vorsitz im Jugendausschuss führt der Jugendwart.
§ 10 Kassenprüfung
Hier gilt § 14 der Satzung der Ski-Zunft Kippenheim entsprechend. Die Kasse der Ski-Zunft Jugend wird ebenfalls durch beide Kassenprüfer nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Ski-Zunft Kippenheim bei der Kassenprüfung der Hauptkasse geprüft und ist Bestandteil dieser Prüfung.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Jugendordnung wurde von der Jugendvollversammlung am 22. Juni 2013 beschlossen und von der Mitgliederversammlung am 29. Juni 2013 bestätigt.
Sie tritt am 1. November 2013 in Kraft.
Kippenheim, im Juni 2013
